Einladung zur Jahreshauptversammlung
Die Vorstandschaft des TSV Paunzhausen e. V. lädt herzlichst zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am 27.10.2024 um 19:00 Uhr im Vereinsheim des TSV Paunzhausen ein. Wir freuen uns auf euer zahlreiches Erscheinen.
Tagesordnungspunkte
- Bericht des 1. Vorstandes
- Bericht des Hauptkassiers
- Bericht der Kassenprüfer
- Berichte der Abteilungsleiter und des Jugendleiters Fußball
- Neue Vorstandschaftsmitglieder
- Satzungsänderungen (Mehr Infos)
- Ehrenamts- u. Übungsleiterpauschale
- Änderungen bei Beiträgen und Gebühren (Mehr Infos)
- Sonstiges, Wünsche und Anregungen
Erläuterungen zu Punkt 6 "Satzungsänderungen":
§9 Vorstand, Punkt 2
Alt: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden, den Kassier und den Schriftführer jeweils zu zweit vertreten (Vorstand im Sinne des § 26 BGB).
Neu: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden, durch die Kassiere und den Schriftführer jeweils zu zweit vertreten (Vorstand im Sinne des § 26 BGB).
§ 18 Inkrafttreten
(1) Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 27.10.2024 geändert und in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Änderung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
(2) Durch die vorstehende Satzung erlischt die bisher gültige Satzung.
Erläuterungen zu Punkt 8 "Änderungen bei Beiträgen und Gebühren":
Bearbeitungsgebühr (bei fehlender E-Mail-Adresse)
Ab dem Jahr 2025 erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro Mitglied, falls in den Stammdaten bis 31.12.2024 keine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Hintergrund: leider entstehen dem Verein mittlerweile bei Rundschreiben über den Postweg erhebliche Druck- und Versandkosten, die man sich beim digitalen Mail-Versand sparen kann.
In den kommenden Wochen erhältst du einen Brief mit allen Informationen zu diesen Änderungen sowie der Möglichkeit, deine E-Mail-Adresse bequem online zu hinterlegen.
Aufnahmegebühr
Ab 2025 führen wir für neue Mitglieder eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,00 € ein.
Änderungen Senior*innen-Rabatt
Ab 2025 wird der Senior*innen-Rabatt nicht mehr automatisch ab einem Alter von 63 Jahren (bzw. 60 Jahren in der Fußballabteilung) gewährt. Um den Rabatt weiterhin fair und bedarfsgerecht anzubieten, bitten wir zukünftig um die Vorlage eines gültigen Rentenausweises. Mitglieder, die bereits von diesem Rabatt profitieren, sind von dieser Anpassung nicht betroffen.
Auch hierzu wirst du in den kommenden Wochen ein Schreiben mit der Möglichkeit erhalten, den Rentenausweis einfach online einzureichen.
Änderungen Ehepartner*innen-Rabatt
Ab 2025 wird der bisherige Ehepartner*innen-Rabatt leider nicht mehr angeboten. Die Umsetzung ist für uns zunehmend komplex und führt zu einer Ungleichbehandlung von Mitgliedern, die in eheähnlichen Partnerschaften leben. Aus Fairness gegenüber allen Paaren haben wir uns dazu entschieden, diesen Rabatt abzuschaffen.